Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage bis dahin nicht grundlegend ändere. Damit wolle der Bundesrat Klarheit schaffen für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber, teilte er am Mittwoch mit.
Der Bundesrat hatte im vergangenen März erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert. Bisher wurde der Status rund 68'000 Personen gewährt.