Der Staat erteilte dem multinationalen Unternehmen nach der Einigung die Erlaubnis, weiter im Kanton tätig zu sein, wie das Genfer Wirtschaftsdepartement am Freitag mitteilte. Das Bundesgericht hatte Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.
Um die Vergangenheit zu bereinigen, wird Uber also tief in die Tasche greifen. Die Rückstände bestehen im Wesentlichen aus Sozialversicherungsbeiträgen, die seit der Niederlassung des Unternehmens in Genf im Jahr 2014 fällig sind. Dabei handelt es sich um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Letztere machen einen Betrag von rund 15,4 Millionen aus.
Der kalifornische Konzern verpflichtete sich ausserdem, seinen Fahrern 4,6 Millionen Franken als Entschädigung für die zwischen dem 29. Oktober 2019 und dem 17. Juni 2022 zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Uber versprach ausserdem, seinen ehemaligen Fahrern ihre persönlichen Daten seit dem 1. Januar 2017 zur Verfügung zu stellen.
Verbot bleibt sistiert
Als Konsequenz des Bundesgerichtsurteils wurde Uber untersagt, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen - und zwar so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt habe. Dieses Tätigkeitsverbot wurde Mitte Juni sistiert, nachdem Uber signalisierte, dass es an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung interessiert sei.
Dieser vorläufige Status wird bis zum 31. März 2023 verlängert, sobald Uber die geschuldeten Beträge tatsächlich bezahlt hat. Die tatsächliche Aufhebung des Berufsverbots wird nach Ablauf dieser Frist erfolgen.