Mit den zeitlich beschränkten Massnahmen will die Landesregierung bei einem Mangel die Stromversorgung regeln, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe gehen bis am 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung.
Die Verordnungen würden bei einem Strommangel stufenweise in Kraft treten und der Lage angepasst sein. Zunächst einmal würde die Landesregierung dringende Sparappelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher lancieren.
Parallel dazu wären bereits erste Verwendungseinschränkungen und Verbote möglich. Darunter fallen etwa Komforteinschränkungen wie Objektbeleuchtungen bis hin zu Betriebsschliessungen. Ziel bei allen möglichen Massnahmen sind optimal an die Situation angepasste Eingriffe, wie der Bundesrat schrieb. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden.
Als weitergehende Massnahme könnten Kontingente für Grossverbraucher folgen. Dies würde 34'000 Verbraucher mit einem Konsum von über 100 Megawattstunden im Jahr betreffen, die zusammen für etwa die Hälfte des gesamten Schweizer Stromverbrauchs stehen.
Die letzte Massnahme wären nach den Vorschlägen des Bundesrats Abschaltungen von Teilnetzen. Diese sollen einen Netzzusammenbruch des Gesamtnetzes und damit den Blackout verhindern. Ausgenommen von der jeweiligen Abschaltung eines Teilnetzes wären Blaulichtorganisationen und medizinische Grundversorger, soweit dies technisch machbar ist.