Die Rega wird von der KWRO abgelehnt, weil die Aufnahme einer weiteren Gesellschaft keinen Mehrwert für die Patienten bringe und das Dispositiv komplexer machen würde, was die Sicherheit, die Qualität und den administrativen Aufwand betrifft.
Die Rega decke mit der Bereitstellung eines einzigen Helikopters "nur teilweise den Bedarf", während die Aufteilung mit den beiden bestehenden Gesellschaften "eine befriedigende, effiziente und rationelle Abdeckung" des Bedarfs für den gesamten Kanton biete.
Das Walliser Helikopter-Rettungsdispositiv war bislang bereits Sache der Air-Glaciers und der Air Zermatt. Im September 2020 hiess das Bundesgericht jedoch eine Beschwerde der Gesellschaft Héli-Alpes gut und wies den Kanton an, eine Ausschreibung für die Vergabe der Bewilligungen zur Durchführung von Rettungsflügen zu organisieren.