In Kloten ist ein erster Japankäfer in einer Überwachungsfalle gefunden worden. Mit dem Beginn der Flugzeit des gebietsfremden Schädlings gilt in der Stadt Kloten deshalb ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die umliegende Pufferzone.
Die Pufferzone umfasst das gesamte Gebiet oder Teile folgender Gemeinden:
Bachenbülach, Bassersdorf, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel, Zürich
Welche Massnahmen gelten konkret für die Pufferzone?
Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, wird der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Diese Regelung gilt bis Ende September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist weiterhin möglich.
Diese Massnahme gelten im Befallsherd (Kloten)
Bewässerungsverbot
Es ist verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September. Es hilft, den Boden unattraktiver für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen.
Kein Grüngut aus Kloten hinaustransportieren
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Diese Regelung gilt bis Ende September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist weiterhin möglich.
Keinen Kompost aus Kloten hinaustransportieren
Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. So soll verhindert werden, dass Larven oder Käfer, welche sich im Kompost befinden könnten, aus dem Befallsherd hinaustransportiert und in andere Gebiete verschleppt werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen.
Kein Bodenmaterial aus Kloten hinaustransportieren
Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. von Baustellen) darf nicht aus Kloten hinaustransportiert werden. Es muss bei der Eberhard Bau AG an der Steinackerstrasse 56 in Kloten zwischengelagert werden. Anlieferungen müssen bis spätestens am Donnerstag der Vorwoche um 9 Uhr bei der Eberhard Bau AG (Tel. 043 211 22 12) angemeldet werden. Vor der Anlieferung ist eine chemische Analyse des Bodenmaterials auf verschiedene Schadstoffe notwendig. Eigentümer des Bodenmaterials bleibt der Anlieferer.
Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen Kloten nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und darin befindliche Japankäferlarven zu verschleppen.