Von Mai bis September gilt an der Untergass und Rheinstrasse von Freitag bis Sonntag ein Fahrverbot. Anwohnende müssen eine Bewilligung beantragen. Gegen diese Praxis hat der Anwohner und Mitte-Politiker Sven Patrick Stecher Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach eingereicht.
Hintergrund: Anwohnende, Beeinträchtigte und Gewerbezubringer sind von diesem Farbverbot ausgenommen. Damit die Polizei einfacher kontrollieren kann, können Anwohnende eine so genannte Durchfahrtsbewilligung kostenlos bei der Gemeinde anfordern und im Fahrzeug hinterlegen.
Daran störte sich Stecher. Es sei keine Bewilligung notwendig, weil eine erlaubte Tätigkeit grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig sei, schon gar nicht einer Ausnahmebewilligung unterliege. Da gehe es ihm um Rechtspflege, dass die Gemeinde nicht mit unsinnigen oder sogar falschen rechtlichen Begriffen hantiere, sagte er gegenüber zu24. Er forderte ein zielgerichtetes Vorgehen. Die Polizei solle kontrollieren können ob die Fahrerin oder der Fahrer zu den Anwohnenden gehöre. Zielführend sei demnach eine Wohnsitzbescheinigung des Fahrzeugführers und nicht eine Durchfahrtsbewilligung, welche auf das Kennzeichen laute. Darauf ging die Gemeinde nicht ein. Sven Patrick Stecher machte Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach.
Statthalteramt gibt dem Gemeinderat Eglisau recht
Der Bezirksrat hat die Beschwerde an das Statthalteramt weiter gegeben. Nun ist die Verfügung eingetroffen. Das Statthalteramt leistet der Aufsichtsbeschwerde keine Folge, weil gemäss §167 des kantonalen Gemeindegesetzes, nur bei Hinweisen auf klare Rechtsverletzungen oder Gefährdung der ordnungsgemässem Führungs- oder Verwaltungstätigkeit eingeschritten werden kann. Dieser Grad ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Gemeindeautonomie schützt zudem die Gemeinden, sich im eigenen Wirkungskreis mit angeblichen oder wirklichen Fehlern ihrer Behörde nach eigenem Ermessen einzusetzen.
ZU24: Das war's, Sven Patrick Stecher. Sieger nach Punkten: Der Gemeinderat!
Sven Patrick Stecher: Ja klar. Und zwar im Doppelpass mit der Lethargie.
Das ist zynisch. Woher der Groll?
Ich hatte zwei Gründe für die Aufsichtsbeschwerde. Der zweite ist, dass die Verknüpfung mit dem Kennzeichen nicht tauglich ist. Wenn Anwohnende mit einem geliehenen Auto oder einem Ersatzwagen und legal in die Zone einfahren, kriegen sie eine Busse, was in unserer Familie schon einige Male vorgekommen ist. Die stellvertretende Statthalterin, lic.jur. Johanna Vopat, findet das „in der Tat sehr unglücklich“ und schlägt sogar vor, „dass die Gemeinde Bewilligungen nicht nur für berechtigte Fahrzeuge sondern auch für berechtigte Personen ausstellt“.
Balsam für ihre geschundene Seele, weil Sie das ähnlich formulierten?
Im Kern ja. Nach der Aussprache mit Gemeinderat Nando Oberli und Gemeindepräsident Roland Ruckstuhl am 22. August 2023 erarbeitete ich diesen stimmigen Vorschlag zuhanden des Gemeinderates. Ich erhielt bis heute keine Reaktion auf diese Bürgerinitiative und musste über das Statthalteramt gehen, um von dritter Seite diese Lösung bestätigt zu erhalten. Und dieses Einigeln und Aussitzen-Wollen ist eines Gemeinderates in meine Augen unwürdig.
zu24 hat selbstverständlich auch bei der Gemeinde Eglisau nachgefragt.
Für Gemeinde Eglisau war Sachlage bereits vor der Beschwerde klar
Der Gemeindepräsident von Eglisau, Roland Ruckstuhl, gibt sich auf Anfrage von zu24 wenig überrascht vom Entscheid des Statthalteramtes Bülach. "Das Statthalteramt hält fest, dass den Rügen des Beschwerdeführers (Sven Stecher) nicht gefolgt werden kann, da sich die Praxis der Beschwerdegegnerin (Gemeinde Eglisau) als verhältnismässig erweist. Somit ist für den Gemeinderat die Sachlage klar, was für uns bereits vor der Beschwerde beim Statthalteramt offensichtlich war."
Für das Versäumnis auf die Bürgerinitiative von Stecher zu reagieren, entschuldigt sich Ruckstuhl: "Aufgrund des für den Gemeinderat klaren Sachverhaltes, wurde es in der Tat versäumt, Herrn Stecher eine entsprechende Antwort zu geben. Wir entschuldigen uns selbstverständlich für diese Unterlassung. Allerdings wurde der Antrag sehr wohl behandelt und besprochen."
Was sagt die Gemeinde zu den Argumenten des Beschwerdenführers? Dazu Gemeindepräsident Roland Ruckstuhl: "Der Beschwerdeführer stört sich an der Tatsache, dass Anwohnende, welche eine Bewilligung besitzen, im Falle des Lenkens und Parkierens eines Miet- oder Leihfahrzeuges, dennoch gebüsst werden. Dieser Umstand ist zwar bedauerlich, ist aber unprätentiös lösbar, indem vorausschauend eine Ausnahmebewilligung verlangt und erteilt werden kann."
Den Vorschlag die Erweiterung einer Berechtigung nicht bloss auf die Fahrzeugnummer, sondern auch auf Personen auszustellen, bezeichnet Ruckstuhl als "aufwändig und nicht zielführend, da dies für die Verwaltung, Polizei und Anwohnenden mit zusätzlichem Effort verbunden ist. Zudem ist es Praxis – sei es z. B. mit der Autobahnvignette oder Parkgebühren - diese auf die Fahrzeugnummer zu schlüsseln."
Gemäss Ruckstuhl, sei es die Intention der Gemeinde, für die Anwohnenden den Aufwand für die Umsetzung des Volksentscheides so gering wie möglich zu halten.