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Region Bülach
04.09.2024
02.09.2024 17:19 Uhr

Eglisau: Ausbau von drei behindertengerechtete Bushaltestellen

Bild: Gemeinde Eglisau
Das Behindertengesetz verlangt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbständigen Zugang zum ÖV haben müssen. Eglisau muss rasch nachbessern.

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das seit 2004 in Kraft ist, verlangt, dass bis Ende 2023 alle öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Im Kanton Zürich sind laut Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nur zwei Drittel der 2'200 Bushaltestellen barrierefrei. Deshalb finanziert der Zürcher Regierungsrat bis Ende 2027 einen Ersatzfahrdienst, während die Gemeinden die Haltestellen weiter anpassen sollen bzw. müssen.

In Eglisau sind derzeit alle neun Bushaltestellen nicht barrierefrei. Eine Prüfung ergab, dass bei drei Haltestellen der Linie 542 (Städtli, Schlafapfelbaum, Breitestrasse) ein barrierefreier Ausbau möglich ist, der bis 2025 umgesetzt werden soll. Schwierigkeiten beim Ausbau von anderen Haltestelle gab es wegen topographischer bzw. platztechnischen Verhältnisse. Die entsprechenden Verfahren starten im Herbst, der Ausbau ist für das Jahr 2025 geplant.

pw