Nach einer statischen Überprüfung wurden an der Brücke über den Wildbach an der Püntenhofstrasse beim Kindergarten Schäden festgestellt, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. Als Sofortmassnahme hat die Stadt verfügt, die zulässige Traglast der Brücke auf 16 Tonnen zu beschränken.
Die Einschränkung erfolgt als temporäre Verkehrsanordnung gemäss § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung (KSigV). Betroffene können innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung Rekurs beim Bezirksrat Bülach einlegen. Die Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten und der Beschluss sollte beigelegt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterliegende Partei.