Im März 2022 hiess das Zürcher Verwaltungsgericht zwei Klagen der Gemeinden Erlenbach und Regensdorf gut. Die beiden Gemeinden erhielten in der Folge ihre Beiträge für die Jahre 2006 bis 2016 zurück. Gestützt auf diesen Gerichtsentscheid hatten die Zürcher Gemeinden bis im März 2024 Zeit, um ihre Rückforderungen beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) geltend zu machen.
Innert dieser Frist hat die Gemeinde Dietlikon dem AJB ihre Forderungen eingereicht und dokumentiert. Das AJB hat die Eingabe geprüft und die Rückerstattungssumme mit der Gemeinde bereinigt. Die der Gemeinde Dietlikon zurückzuerstattende Summe beläuft sich auf rund 1,147 Mio. Franken. Hinzu kommen noch rund 37'000 Franken, welche die Gemeinde an Eltern und Jugendliche zurückerstatten wird.
Weil der Rückforderungsbetrag über 1 Mio. Franken liegt, musste der Regierungsrat des Kantons Zürich die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Dietlikon und der Bildungsdirektion genehmigen. Am 4. Dezember 2024 hat die Regierung den entsprechenden Beschluss gefasst.