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Region Dielsdorf
17.01.2025
17.01.2025 23:53 Uhr

Knall in Dänikon-Hüttikon: Regierungsrat übernimmt vorübergehend Leitung der Primarschulgemeinde

Bild: Homepage Primarschule Dänikon-Hüttikon
Aufgrund der Tatsache, dass alle Mitglieder der Primarschulpflege (!) aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen sind, setzt der Regierungsrat eine vorübergehende externe Leitung ein

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon vorübergehend das Recht zur Selbstverwaltung entzogen. Grund dafür ist der Rücktritt sämtlicher Mitglieder der Schulpflege aus gesundheitlichen Gründen, wodurch die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben nicht mehr gewährleistet werden kann.

Beat Vogt, Buchs interimistischer Leiter der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon

Auf Antrag des Bezirksrats Dielsdorf wurde Beat Vogt, Präsident der Primarschulpflege Buchs und Mitglied des Gemeinderats Buchs, als leitendes Organ eingesetzt. Vogt bringt umfangreiche Erfahrung im Bildungsbereich mit und übernimmt die Leitung der Schulpflege bis zur Wahl einer neuen Besetzung.

Die Ersatzwahlen sind für den 18. Mai 2025 angesetzt, ein zweiter Wahltermin ist für den 28. September 2025 vorgesehen. Die Übergangsregelung bleibt so lange bestehen, bis die Beschlussfähigkeit der Schulpflege mit mindestens drei gewählten Mitgliedern wiederhergestellt ist.

Der Regierungsrat betont, dass der Entzug der Selbstverwaltung eine befristete Massnahme ist, die die Gemeindeautonomie nur vorübergehend einschränkt. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Primarschulgemeinde schnellstmöglich wiederherzustellen.

Alexander Locher, Kanton Zürich: Die Massnahmen sollen so kurz wie möglich gelten

ZU24 sprach mit Alexander Locher, Co-Leiter des Rechtsdienstes im Generalsekretariat der Direktion Justiz und Inneres des Kantons Zürich, und fragte ihn zunächst, wie selten eine solch drastische Massnahme vom Kanton ausgesprochen werden muss.
Alexander Locher: In der Tat ist es sehr selten, dass der Regierungsrat einer Gemeinde die Selbstverwaltung entziehen muss. Soweit ich mich erinnere, ist dies erst das zweite Mal. Bereits 2019 musste der Regierungsrat bei der Primarschulgemeinde in Bachenbülach eine temporäre externe Führung einsetzen.

ZU24.ch: Hat der Sachwalter Beat Vogt weitreichende Kompetenzen?

Alexander Locher: Ja, er führt die Primarschule Dänikon-Hüttikon nun eigenverantwortlich und besitzt alle nötigen Kompetenzen, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Es erleichtert seine Arbeit erheblich, dass die Gemeindeversammlung das Budget für das Jahr 2025 bereits verabschiedet hat. 

ZU24.ch: Soll er auch das Verhältnis zwischen Eltern und Schulgemeinde verbessern?

Alexander Locher: Ich bin über die genauen Hintergründe nicht direkt informiert. Aber wenn Herr Vogt dies für nötig und sinnvoll hält, hat er die Möglichkeit, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

ZU24.ch: In Ihrer Mitteilung schreiben Sie, dass die Massnahme möglichst kurz gehalten wird. Ab wann ist die Primarschulgemeinde wieder beschlussfähig, und gibt es danach eine Übergangsfrist, in der Herr Vogt weiterhin zur Verfügung steht?

Alexander Locher: Der Regierungsrat möchte eine so einschneidende Massnahme so kurz wie möglich gestalten. Sobald die neuen Mitglieder der Primarschulgemeinde rechtskräftig gewählt sind und die konstituierende Sitzung stattgefunden hat, wird sich Herr Vogt zurückziehen und die Fremdverwaltung beendet. Der Vorfall in Dänikon-Hüttikon zeigt exemplarisch, dass der Kanton in schwierigen Situationen rasch unterstützend eingreifen kann – in diesem Fall zum Wohle der Schülerinnen und Schüler.

pw