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Region Bülach
29.01.2025

Buchberg: Stimmpflicht gilt auch für Gemeindeversammlungen

Bild: mj
Die Gemeinde erinnert die Bevölkerung daran, dass auch Gemeindeversammlungen verpflichtend sind. Fehlende Teilnahme kann gebüsst werden.

In der idyllischen Gemeinde Buchberg, die emotional stark mit dem Zürcher Unterland verbunden ist, politisch jedoch im Kanton Schaffhausen liegt, sorgt die gesetzlich verankerte Stimmpflicht wieder für Diskussionen. Der Kanton Schaffhausen verpflichtet seine Bürgerinnen und Bürger, aktiv an Abstimmungen und Gemeindeversammlungen teilzunehmen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Busse rechnen – aktuell 6 Franken.

Gemeindeversammlungen im Fokus

Während bei Urnengängen die Stimmbeteiligung meist solide ist, zeigt sich bei Gemeindeversammlungen in Buchberg ein anderes Bild: Hier müssen überproportional viele Stimmberechtigte gemahnt werden. Die Gemeinde Buchberg weist deshalb im aktuellen Mitteilungsblatt ausdrücklich darauf hin, dass die Stimmpflicht auch für Gemeindeversammlungen gilt. Wer nicht teilnehmen kann, muss sich fristgerecht entschuldigen. Dies ist unkompliziert möglich: Der gelbe Stimmrechtsausweis kann bis spätestens drei Tage nach der Versammlung in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis dafür bildet das Wahlgesetz des Kantons Schaffhausen, das seit 1904 in Kraft ist. Es schreibt vor, dass alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, an Abstimmungen und Gemeindeversammlungen teilzunehmen. Die Stimmpflicht ist dabei ein zentraler Bestandteil der gelebten Demokratie im Kanton. Sie dient dazu, die politische Mitbestimmung aktiv zu fördern und die Beteiligung auf lokaler Ebene zu sichern.

Schaffhausen ist der einzige Kanton der Schweiz, wo bestraft wird, wer nicht an Abstimmungen teilnimmt.

mj