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Region Bülach
12.04.2025

Eglisau akzeptiert Abweichung vom Volksentscheid

Bild: Gemeinde Eglisau
Trotz gegenteiligem Entscheid der Gemeindeversammlung bleibt es beim digitalen Versand von Todesanzeigen – ohne Widerstand aus der Bevölkerung.

Die Gemeindeversammlung von Eglisau hatte sich klar ausgesprochen: Todes- und Beerdigungsanzeigen sollten weiterhin gedruckt und kostenlos an alle Haushalte verschickt werden. Doch der Gemeinderat setzt den Entscheid nicht wie gewünscht um – und stösst dabei auf erstaunlich wenig Gegenwehr.

Im Sommer 2024 führte der Gemeinderat eine Gebühr von 500 Franken für den Postversand von Todesanzeigen ein. Die Kritik folgte prompt: Wiedererwägungsgesuche, Fragen an die Gemeindeversammlung, ein Antrag zur Budgetanpassung. Dieser wurde am 3. Dezember 2024 mit grossem Mehr angenommen – verbunden mit der Erwartung, dass der Versand wieder gebührenfrei erfolgt.

Doch nun ist klar: Die Gemeinde interpretiert den Volksentscheid anders. Sie bietet zwar wieder eine kostenlose Lösung an – jedoch nur digital. Ein neuer E-Mail-Newsletter ersetzt ab April 2025 den physischen Versand. Die Todesanzeigen erscheinen zusätzlich im Gemeindekasten und – verspätet und ohne Angaben zur Abdankung – im Mitteilungsblatt.

Brisant: Die Bevölkerung scheint den Entscheid zu akzeptieren. Die 30-tägige Rekursfrist ist abgelaufen. Niemand hat Einsprache erhoben.

Die ursprünglich für den Postversand eingeplanten 15'000 Franken verbleiben im Budget, dürften jedoch nur teilweise verwendet werden. Eine Zweckentfremdung ist ausgeschlossen.

mj
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