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Schweiz
19.04.2025

Dr. Gut: «Eine Frau ist eine Frau, ein Mann ist ein Mann»

Dr. Gut: «Eine Frau ist eine Frau, ein Mann ist ein Mann. Das Urteil aus London könnte also auch uns inspirieren, das Wandeln auf allzu abwegigen Gender-Pfaden zu verlassen.»
Dr. Gut: «Eine Frau ist eine Frau, ein Mann ist ein Mann. Das Urteil aus London könnte also auch uns inspirieren, das Wandeln auf allzu abwegigen Gender-Pfaden zu verlassen.» Bild: zVg/www.pixabay.com/Clker-Free-Vector-Images/Montage: Linth24
Das höchste Gericht Grossbritanniens stellt klar, dass sich die Begriffe «Mann» und «Frau» auf das biologische Geschlecht beziehen. Es stoppt damit einen Irrlauf des woken Zeitgeists und bringt den gesunden Menschenverstand in Einklang mit dem Gesetz.
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Der britische Supreme Court gibt der Berufung schottischer Frauen einstimmig statt, die gegen die schottische Regierung geklagt hatten und in den Vorinstanzen unterlegen waren. Er stellt fest, dass sich die Begriffe «Mann» und «Frau» im Gleichstellungsgesetz «auf das biologische Geschlecht beziehen».

Schluss mit erschlichenen Vorteilen

Ein Mann, der sich als Frau ausgibt, kann also nicht mehr kommen und die Erfüllung irgendwelcher Frauenquoten oder sonstige Vorteile für sich fordern.
Der Oberste Gerichtshof betont, dass jede andere Auslegung das Gleichstellungsgesetz «inkohärent und unpraktikabel» machen würde.
Die hohen Richter schreiben weiter, dass das Urteil den Schutz von Trans-Personen nicht aufhebe, sie blieben vor Diskriminierung aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit oder Geschlechtsumwandlung geschützt.

Autorin von «Harry Potter» freut sich

Die Bestseller-Autorin J. K. Rowling («Harry Potter»), die sich bereits in der Vergangenheit mit der teils aggressiven LGBTQ-Lobby angelegt hatte, feierte das Urteil auf X: «Wir Frauen wussten die ganze Zeit, wer wir waren.»
Tatsächlich bringt der höchstrichterliche Spruch den gesunden Menschenverstand in Einklang mit dem Gesetz.

Inspiration für die Schweiz

Auch in der Schweiz führt der Umstand, dass man heute per einfacher Erklärung innert Minuten Namen und Geschlecht wechseln kann, zu teils absurden und ungerechten Szenen. Bereits Kindergärtler und Schulkinder werden von Genderideologen bearbeitet und verwirrt.
Das Urteil aus London könnte also auch uns inspirieren, das Wandeln auf allzu abwegigen Gender-Pfaden zu verlassen.

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 regelmässig eine Kolumne. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Linth24