In der Gemeinde Buchs mehren sich die Fälle, in denen Kehricht- oder Grüngutcontainer auf dem Trottoir stehen – und das ausserhalb der zulässigen Zeiten. Gemäss den geltenden Vorschriften dürfen die Behälter nur am jeweiligen Sammeltag auf den öffentlichen Grund gestellt werden. Anschliessend sind sie zeitnah zu entfernen.
Das dauerhafte Abstellen der Container auf dem Gehweg beeinträchtigt die Fussgängerfreundlichkeit und das Ortsbild. Die Gemeinde ruft die Bevölkerung daher zur Einhaltung der Regeln auf und weist darauf hin, dass bei wiederholten Verstössen vermehrt Kontrollen erfolgen können.
Ziel der Massnahme ist ein geordnetes und sicheres Zusammenleben im öffentlichen Raum. Die Gemeinde setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Anwohnenden und bedankt sich für die Unterstützung.