Fr. 386'500.-- für die Erneuerung der Sportplatzbeleuchtung Schalmenacker. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach schriftlich Rekurs eingelegt werden.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.