Drohnen sind ein Megatrend. Ob als sinnvolle Unterstützung in der Schädlingsbekämpfung oder als Instrument für spektakuläre Foto- und Videoaufnahmen, die fliegenden Geräte sind allgegenwärtig. Und manchmal sorgen sie für richtig Ärger. Auf den Sozialen Medien der Region Rorbas-Freienstein beschweren sich Menschen über Drohnen, die stundenlang über ihren Köpfen schwirren und für ein beklemmendes Gefühl sorgen.
Seit drei Wochen seien die Drohnen über ihrem Wohngebiet unterwegs, schreibt eine Userin. Offenbar sind die "Piloten" keine Unbekannten, denn die Schreiberin spricht die Drohnen-Besitzer in ihrem Text direkt an: "Ich habe beobachtet, dass Dir schon ganz viele Menschen gesagt haben, dass sie sich gestört fühlen. Also geht doch bitte an einen anderen Ort."
Eine andere Augenzeugin berichten von Kameras, die bei der Drohne installiert seien. Auch sie scheint den "Übeltäter" zu kennen und ihn schon mehrmals aufgefordert zu haben, den Drohnenflug über ihren Köpfen bleiben zu lassen.
Offenbar handelt es sich um Jugendliche, die ihrem Hobby freien Lauf lassen und Teile der Bevölkerung ärgern. Es sei doch Aufgabe der Eltern, die Kinder darauf aufmerksam zu machen, dass das Beobachten von anderen mit einer Drohne nicht gehe, liest man auf den Sozialen Medien. Sogar mit Anzeige wird gedroht.
Das sagt das Gesetz in der Schweiz
Die Regeln der Europäischen Union gelten seit 2023 auch in der Schweiz. Daneben gibt es nationale Regeln und in einigen Kantonen und Gemeinden zusätzliche Einschränkungen bezüglich Umwelt und Schutz vor Personen.
Diese Regeln gelten für alle Drohnen:
- Das Mindestalter beträgt 12 Jahre
- Wer eine Drohne mit Kamera fliegt, muss sich registrieren
- Halten Sie immer direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 m.
- Halten Sie zu Personen, die nicht am Flug beteiligt sind, genügend Abstand
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen
Wenn Sie sich als Pilotin oder Pilot nicht registrieren oder ohne die nötige Bewilligung fliegen, verstossen Sie gegen das Luftfahrtgesetz. Dies kann eine Nachschulung, den Entzug der Lizenz, eine Busse von bis zu 20'000 Franken oder gar Gefängnis zur Folge haben. Die Höhe der Busse legt das Gericht individuell fest, denn es gibt keinen Bussenkatalog wie im Strassenverkehr.