An der Gemeindeversammlung vom Dienstagabend nahmen lediglich 60 Stimmberechtigte teil. Auf der Traktandenliste standen zwei zentrale Geschäfte: die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung. Beide Vorlagen wurden deutlich angenommen.
Richtplan an neue Vorgaben angepasst
Der kommunale Richtplan, ein behördenverbindliches Planungsinstrument, wurde letztmals 1987 mit Änderungen von 1990 beschlossen. Er regelt die Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr und konkretisiert die Vorgaben von Kanton und Region. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen war nun eine Anpassung nötig. Die Stimmberechtigten stimmten der Teilrevision einstimmig zu.
Nutzungsplanung aktualisiert
Die Nutzungsplanung von Eglisau war zuletzt 2015 revidiert worden. Mit der Teilrevision werden die Planungsinstrumente an neue gesetzliche Grundlagen angepasst, mit kantonalen Vorgaben abgestimmt und Bereinigungen aus der Vollzugspraxis vorgenommen. Dieses Geschäft wurde bei lediglich zwei Gegenstimmen angenommen.
Nächste Schritte
Die genehmigten Revisionen werden nun der Baudirektion des Kantons Zürich zur Prüfung vorgelegt. Nach deren Entscheid folgt die Rekursauflage. Erst mit Rechtskraft kann der Gemeinderat das Inkrafttreten publizieren.
Ein wichtiger Bestandteil der Nutzungsplanung ist zudem der künftige kommunale Mehrwertausgleich. Dieser soll greifen, wenn durch Um- oder Aufzonungen oder Gestaltungspläne Mehrwerte entstehen. Dazu wird der Gemeinderat in den kommenden Monaten ein neues Reglement erarbeiten und es einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Abstimmung unterbreiten.