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Kanton Zürich
29.09.2025

Die Laubbläser-Demokratie

Fertig lustig: Laubbläser sind nur noch mit einer polizeilichen Sonderbewilligung an speziellen Tagen erlaubt.
Fertig lustig: Laubbläser sind nur noch mit einer polizeilichen Sonderbewilligung an speziellen Tagen erlaubt. Bild: Keystone SDA
Die Stadt Zürich verbannt die lärmverursachenden Dinger auf die ewigen Jagdgründe für Gartengeräte. Da bleibt die Frage: Haben wir keine anderen Probleme? Ein Kommentar.

Die Ukraine liegt in Schutt und Asche, in Gaza tobt ein schrecklicher Vernichtungskrieg. In den USA scheint der Präsident kurz vor dem geistigen Burnout zu stehen. Selten zuvor war die Welt so nahe am Abgrund wie momentan.

Den Marsch geblasen

In Zürich derweil treibt die Bevölkerung eine weit grössere Sorge um – die Lärm- und Abgasemissionen von Laubbläsern. Jene Apparaturen also, mit denen gefallene Blätter, aber auch Abfall beseitigt werden können. Gegen sie wurde am Sonntag der demokratische Marsch geblasen.

Das Resultat lässt keinen Raum für Missverständnisse. Alle Wahlkreise stimmten für das Verbot. Am unbeliebtesten scheinen die Geräte in den links dominierten Kreisen 4 und 5 zu sein.

Flucht auf Bäume

Dort klettern die Menschen auf die Bäume, wenn sie einen Laubbläser hören. 66,6 Prozent stimmten für ein Verbot. Der Rest muss mit gesellschaftlicher Ächtung rechnen. Aber selbst in den eher bürgerlichen Quartieren 12 sowie 7 und 8 sprachen sich die Stimmberechtigten mit rund 55,5 respektive 59,1 Prozent für ein Verbot aus.

Naturschutz als Argument

Die Forderungen nach einem Laubbläserverbot kamen aus linken Kreisen. Und sie haben Hand und Fuss: «Beim Einsatz werden Feinstaub, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und verteilt. Zudem entsteht unnötiger Lärm», begründete Michael Schmid (AL) damals den Vorstoss.
Nun ist die Lage klar. Nach der Abstimmung werden den Laubbläsern die Stecker gezogen.

Abfall-Ausnahmen

Oder vielleicht doch nicht ganz? Elektrisch betriebene Laubbläser dürfen von Oktober bis Dezember noch benutzt werden. In allen anderen Monaten braucht es eine Ausnahmebewilligung der Stadtpolizei Zürich – beispielsweise beim Sechseläuten oder an der Street Parade, wenn zur Strassenräumung der Zweck die Mittel heiligt.

Oder mit anderen Worten: Hoch lebe die Demokratie! Hoch lebe die Laubbläser-Bürokratie!

Thomas Renggli