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16.11.2025

Schutzverband kritisiert Abbau von Rechten rund um Flughafen Zürich

Bild: Flughafen Zürich
Der sbfz warnt: Die Revision des Luftfahrtgesetzes stärkt den Bund – auf Kosten des Schutzes für die Bevölkerung in der Flughafenregion.

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) übt deutliche Kritik an der geplanten Teilrevision des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes. Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf enthalte aus Sicht des Verbandes zahlreiche Bestimmungen, die den Schutz der Anwohnenden rund um den Flughafen Zürich schwächen und wichtige Mitspracherechte beschneiden.

Besonders umstritten ist die Beibehaltung des sogenannten betrieblichen Bestandesschutzes. Diese Regelung verhindert laut sbfz, dass bestehende flugbetriebliche Regelungen wie etwa Nachtflugsperrzeiten an neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder veränderte Umweltbedingungen angepasst werden können. Der Verband sieht darin eine Schwächung des Umweltrechts und eine klare Benachteiligung der betroffenen Bevölkerung.

Auch die künftige Zuständigkeit des Bundes bei der Genehmigung von Nebenanlagen stösst auf Widerstand. Was bislang im Kompetenzbereich der Kantone lag, soll neu nur noch mit Zustimmung des Bundes erlaubt sein. Der sbfz kritisiert diese Zentralisierung als Abbau föderalistischer Strukturen und als Einschränkung kantonaler Entscheidungsfreiheit.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten Änderungen bei Projektierungs- und Sicherheitszonen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ausweitung der bundesrätlichen Einflussmöglichkeiten vor, während die Mitwirkungsrechte von Gemeinden und Regionen gleichzeitig reduziert würden. Der sbfz befürchtet dadurch eine Einschränkung demokratischer Beteiligung.

Auch das Öffentlichkeitsprinzip wird nach Einschätzung des Verbandes durch die Revision eingeschränkt. Mit Verweis auf die Flugsicherheit soll der Zugang zu Informationen über flugbetriebliche Abläufe begrenzt werden. Der Schutzverband hatte eine Regelung verlangt, die sicherstellen würde, dass diese Einschränkungen nicht zum Nachteil der Bevölkerung genutzt werden können. Eine entsprechende Schutzklausel wurde jedoch nicht in den Entwurf aufgenommen.

Der sbfz zeigt sich enttäuscht darüber, dass seine in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken und Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsprozess weitgehend unberücksichtigt geblieben seien. Aus Sicht des Verbandes stärkt die Revision vor allem die Interessen des Bundes und der Luftfahrt, während zentrale Anliegen des Bevölkerungsschutzes zu kurz kommen.

mj
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