Die Vogelgrippe hat den Kanton Zürich erreicht. In Männedorf am Zürichsee wurde eine tote Graugans gefunden, bei der das hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt Zürich erhielt den positiven Befund am 12. November 2025.
Der Fund kommt nicht überraschend: In den letzten Wochen gab es europaweit einen deutlichen Anstieg an Vogelgrippe-Fällen. Besonders der Vogelzug begünstigt derzeit die Verbreitung, da viele Wasservögel in der Schweiz überwintern. Durch dichte Bestände und knappe Nahrung steigt das Risiko einer Übertragung. Fachleute gehen davon aus, dass das Virus inzwischen in der Schweiz endemisch ist – also ganzjährig vorkommen kann.
Für die Bevölkerung bestehe laut Behörden keine direkte Gefahr. Dennoch gilt: Wer tote Vögel findet, sollte Abstand halten und die Wildhut oder die Polizei informieren.
Massnahmen zur Eindämmung
Um eine Ausbreitung in Geflügelbestände zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Verordnung erlassen. Sie definiert sogenannte Beobachtungsgebiete, in denen besondere Schutzmassnahmen gelten.
Rund um den Fundort in Männedorf wurde ein Kontrollgebiet eingerichtet. Dort gelten strengere Vorschriften für Geflügelhaltungen. So muss Hausgeflügel entweder in geschlossenen Ställen oder in gesicherten Aussenbereichen gehalten werden, die keinen Kontakt zu Wildvögeln zulassen.
Zudem dürfen Hühner nicht gemeinsam mit Gänsen oder Laufvögeln gehalten werden. Zutritt zu den Ställen ist nur wenigen Personen erlaubt, die strenge Hygieneregeln einhalten müssen – inklusive spezieller Kleidung, Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten.
Verbringungssperre und Auflagen
Für Geflügel in Kontrollgebieten gilt eine Verbringungssperre. Die Tiere dürfen nur direkt zur Schlachtung abgegeben werden.
In den weniger streng geregelten Beobachtungsgebieten gelten diese Massnahmen nur für Betriebe mit mehr als 50 Tieren. Das Veterinäramt empfiehlt aber ausdrücklich, dass sich auch kleinere Haltungen daran orientieren.
Appell an Halterinnen und Halter
Das Veterinäramt Zürich hat alle registrierten Geflügelhaltenden in den betroffenen Zonen direkt kontaktiert. Mit ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Tierseuche.
Geflügelhaltende werden gebeten, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Verdacht auf Krankheit eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren. Der Kontakt zu Wildvögeln sollte in jedem Fall verhindert werden – besonders an Futter- und Tränkstellen.