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08.12.2025

Digitaler Wandel in der Hundehaltung: Die Schweiz führt 2026 die ePetCard ein

ePetCard: Elektronische Verwaltung von Hundedaten über die App animundo.
ePetCard: Elektronische Verwaltung von Hundedaten über die App animundo. Bild: Gemeinde Greifensee
Abschied von der Plastikkarte – die Zukunft der Hunderegistrierung ist digital und immer griffbereit

Ab Januar 2026 wird die Schweiz ein neues Kapitel in der Hunderegistrierung aufschlagen: Die bisherige physische PetCard wird durch die digitale ePetCard ersetzt, die in der kostenlosen animundo-App verfügbar sein wird. Damit erhalten Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital – bequem auf dem Smartphone. Doch was ändert sich konkret, und was bleibt gleich?

Was sich ändert: Mehr Komfort, weniger Papierkram

Für Hundebesitzer:innen bringt die Umstellung vor allem Vereinfachungen:

  • Digitale Verfügbarkeit: Die ePetCard ist jederzeit in der animundo-App abrufbar.
  • Selbstständige Meldungen: Pflichtmeldungen wie Weitergabe, Übernahme oder Tod des Hundes können direkt in der App vorgenommen werden – ohne Umweg über Behörden.
  • Keine physische Karte mehr: Die bisherige PetCard wird nicht mehr ausgestellt oder nachbestellt.

Für Gemeinden und Kantone bleibt alles beim Alten: Die Meldeprozesse und Funktionen in der nationalen Hundedatenbank Amicus ändern sich nicht. Die ePetCard dient lediglich als digitale Ergänzung.

Was gleich bleibt: Pflichten und Abläufe

Trotz Digitalisierung gelten weiterhin klare Regeln:

  • Registrierungspflicht: Alle in der Schweiz wohnhaften Hunde müssen in Amicus erfasst sein.
  • Ersthunde: Neue Hundebesitzer:innen müssen sich zunächst bei den Einwohnerdiensten melden, die die Daten in Amicus erfassen.
  • Kennzeichnung: Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate gechippt werden. Bei Hunden aus dem Ausland ist die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen durch einen Tierarzt zu prüfen.
  • Meldepflichten: Änderungen wie Halterwechsel, Export oder Tod des Hundes müssen innerhalb von zehn Tagen an Amicus gemeldet werden – entweder über www.amicus.ch oder die animundo-App.
  • Namens- und Adressänderungen sind weiterhin den Einwohnerdiensten zu melden.

Praktische Hinweise für Hundebesitzer:innen

  • Bestehende Halter:innen können ihre Daten weiterhin über www.amicus.ch verwalten oder auf die animundo-App umsteigen.
  • Neuregistrierungen erhalten weiterhin eine Bestätigung per Post, die ePetCard steht jedoch digital zur Verfügung.
  • Verknüpfung mit Amicus: Durch die Verbindung des Amicus-Kontos in der animundo-App lassen sich Hunde, die ePetCard sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten.

Fazit: Ein Schritt in die digitale Zukunft

Die Einführung der ePetCard markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hunderegistrierung in der Schweiz. Während die Pflichten für Halter:innen gleich bleiben, bietet die Digitalisierung mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Für alle, die ihr Haustier bereits in Amicus registriert haben, ist der Wechsel einfach: App herunterladen, Konto verknüpfen – und los geht’s!

pw
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