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17.01.2026

SWISS und Edelweiss verschärfen Sicherheitsregeln: Neue Vorgaben für Powerbanks an Bord

Neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord
Neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord Bild: SWISS
Seit dem 15. Januar gelten strengere Bestimmungen für Mitnahme und Nutzung von Powerbanks – Laden während des Fluges verboten, maximale Anzahl begrenzt.

SWISS führt gemeinsam mit der Lufthansa Group per 15. Januar neue Sicherheitsregeln für Powerbanks ein. Grund dafür sind die in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien, bei denen im Fall einer Fehlfunktion ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Mit den neuen Vorgaben will die Airline die Sicherheit für Passagiere und Crew weiter verbessern.

Künftig dürfen pro Person maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. Das Laden elektronischer Geräte wie Smartphones oder Tablets mit einer Powerbank während des Fluges ist nicht mehr erlaubt. Ebenso untersagt ist es, Powerbanks über die Stromversorgung im Flugzeug aufzuladen.

Auch bei der Aufbewahrung gelten neue Richtlinien: Powerbanks dürfen nicht mehr im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Sie müssen entweder am Körper getragen, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden. Im aufgegebenen Gepäck bleiben sie weiterhin verboten.

Diese Massnahmen orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie EASA, FAA, IATA und ICAO und gelten konzernweit innerhalb der Lufthansa Group.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:
• Maximal zwei Powerbanks pro Passagier
• Laden mit oder von Powerbanks an Bord verboten
• Nutzung für essenzielle medizinische Geräte weiterhin erlaubt
• Aufbewahrung nur am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz
• Nicht im Handgepäckfach und nicht im aufgegebenen Gepäck
• Maximale Leistung: 100 Wh
• Zwischen 100 und 160 Wh nur mit Genehmigung der Airline
• Gleiches gilt für E-Zigaretten

pw
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