Die Gemeinde Rümlang hat neben anderen Werbemitteln und Podien am Hauptbahnhof Zürich Plakate platziert, auf denen das Konterfei des Gemeindepräsidenten Peter Meier-Neves zu sehen ist und aufzeigt, dass Rümlang zur Ablehnung der Pistenverlängerung am Flughafen Zürich aufruft. Es ist selten, dass eine Gemeinde diesen öffentlichen und offensiven Weg der Meinungsbildung beschreitet. Zueriunterland24.ch hat die brisante Thematik der Intervention von Gemeinden in einem Abstimmungskampf genauer beleuchtet.
Zunächst drehen wir das Rad der Zeit bis 1982 zurück, als eine kantonale Abstimmung über die Umfahrung von Eglisau durchgeführt wurde. Das auch heute noch lärm- und verkehrsgeplante Eglisau (siehe auch Dossier „Umfahrung Eglisau“ ) hat sich mit Fr. 60’000.— am Abstimmungskampf für die Umfahrung beteiligt. Einigen Bürgern war dieser Betrag zu hoch, und sie haben Eglisau vor Gericht gezogen. Schlussendlich hat das Bundesgericht der Gemeinde Eglisau recht gegeben. Aufgrund dieses Entscheid der höchsten rechtlichen Instanz der Schweiz erstellte der Kanton Zürich ein Merkblatt zur Intervention von Gemeinden bei kantonalen Volksabstimmungen.
Folgende Bedingungen müssen gegeben sein:
- Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Gemeinde von der Vorlage „besonders stark betroffen ist“
- Gemeinden müssen gegen eine kantonale Gesetzesvorlage das Gemeindereferendum ergriffen haben
- Die Gemeinden müssen die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu Interventionen von Gemeinden in Abstimmung auf übergeordneter Ebene beachten, will heissen, es muss eine freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe möglich sein.
- Weiter heisst es, dass die Massnahmen (finanziell) verhältnismässig sein müssen.
- Die Gemeinde ist bezüglich der Wahl und Ausstattung der Werbemittel nicht ganz frei. Die Stimmbürger dürfen nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden.
- Die Gemeinde darf analog jene Mittel zur Meinungsbildung einsetzen, die in einem Abstimmungskampf von Befürwortern und Genger einer Vorlage üblich sind - aber, und das ist grundsätzlich der heikler Punkt, die Gemeinde hat die kommunalen Interessen objektiv zu vertreten.
Wie ist es der Gemeinde möglich, im Voraus zu wissen, wo die Meinungsmehrheit in der Kommune liegen? Ist zudem die Meinung auf Messers Schneide, ist eine Intervention einer Gemeinde im Abstimmungskampf noch immer legitim? Diese Frage bleibt unbeantwortet. Es müsste vor der Abstimmung eine Gemeindebefragung stattfinden oder in einer Gemeindeversammlung über die Vorlage abgestimmt werden, um den Volkswillen entsprechend abzubilden. Gibt es dann kein klares Resultat ist eine Gemeindewerbung zumindest kritisch zu hinterfragen.
Im Falle von Rümlang mutmasst der Gemeindepräsident im Gespräch mit zueriunterland24.ch über die Stimmungslage in seiner Gemeinde, kann diese aber nicht mit endgültigen Zahlen belegen. Peter Meier-Neves geht davon aus, dass wegen der Lärmbelastung von Rümlang das Verhältnis gegen die Pistenverlängerung 3:1 ist. Das Abstimmungsresultat der Gemeinde Rümlang am kommenden Sonntag wird erst nachträglich Licht ins Dunkle bringen. Ist das Resultat knapp, muss man sich im Bereich der Ausgaben für Werbemittel und der Intervention der Gemeinde im Abstimmungskampf ggf. unangenehme Fragen stellen lassen. Dieses Faktum gilt nicht nur für Rümlang, sondern selbstredend für alle Gemeinden, welche Stellung im Abstimmungskampf genommen haben - vor allem diejenigen, welche mit Werbemittel Ihre Position beliebt machen wollten.