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Region Bülach
29.02.2024

Keine Fussgängerstreifen für Bachenbülach

Bild: Symbolbild, Kapo St.Gallen
Bachenbülach bekommt auf Wunsch der Bevölkerung Tempo 30. Aber keine Fussgängerstreifen, trotz Sicherheitsbedenken.

Mit Datum vom 15. Februar 2024 verfügte die Kantonspolizei die Verkehrsanordnungen für die Tempo-30-Zonen "Bachenbülach West" und "Bachenbülach Ost". Damit wird der Wunsch der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 für die Einführung von flächendeckendem Tempo-30 in den Wohnquartieren von Bachenbülach umgesetzt.  

In Tempo-30-Zonen gibt es keine Fussgängerstreifen. Die Verordnung des UVEK verlangt, dass diese aufgehoben werden. Das wollten jedoch viele Einwohnerinnen und Einwohner von Bachenbülach nicht. Aufgrund dieser Rückmeldungen beschloss der Gemeinderat, wo nötig und sinnvoll zur Sicherung des Schulweges, die Beibehaltung von einzelnen Fussgängerstreifen bei der KAPO zu beantragen. Auch der Kinder- und Jugendinstruktor der KAPO empfahl ausdrücklich die Beibehaltung und Neumarkierung von einigen wichtigen Fussgängerstreifen. 

Trotz ausführlichen Begründung und mehrmaligem Bitten lehnte die KAPO die Beibehaltung der beantragen Fussgängerstreifen ab. Die Fussgängerstreifen werden aus dem Massnahmenplan entfern. 

Grundsätzlich verlangt die Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen die Aufhebung von Fussgängerstreifen. Fussgänger sollen aufgrund der tiefen Geschwindigkeit die Strasse da überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen. Bei besonderen Vortrittsbedürfnissen, wie bei Schulen und Heimen, könnte die verkehrstechnische Abteilung der KAPO jedoch eine Ausnahme gestatten.

 

mj