Der Kredit beinhaltet auch erste Kosten, um die Brücken über den Bach zu ersetzen.
Der Kanton Zürich hat die Stadt Bülach eingeladen, den Hochwasserschutz beim Sechtbach gemäss Wasserschutzgesetz umzusetzen. Der Sechtbach soll gleichzeitig für die Bevölkerung besser zugänglich und die im kommunalen Richtplan Verkehr vorgesehenen Fussweg-Verbindungen entlang des Sechtbachs erstellt werden.
Der Kredit umfasst die Kosten für die Planung der Arbeiten und die ersten Kosten, um die Fussgängerbrücken über den Sechtbach zu ersetzen. Das ganze Vorhaben ist auf das Grün- und Freiraumkonzept der Stadt Bülach abgestimmt. In Zusammenarbeit mit Gossweiler Ingenieure AG, Bülach, und der Planikum AG, Zürich, wird das Projekt nun weiterentwickelt.