"Wir freuen uns über das deutliche Resultat", sagt Mischa Klaus, der Präsident des Vereins bülachSTADT gegenüber zu24.ch. "Zum wiederholten Mal hat der Souverän die direktbetroffenen Bewohner, Gewerbe und Eigentümer unterstützt." Die Erleichterung beim Gewerbe über das doppelte Nein ist deutlich spürbar.
Die Bülacher Stimmberechtigten haben die Volksinitiative mit 4256 Nein-Stimmen zu 2877 Ja-Stimmen abgelehnt. Den Gegenvorschlag haben sie mit 4232-Nein zu 2796 Ja-Stimmen abgelehnt. Der Stadtrat sprach sich im Voraus gegen die Volksinitiative und gegen den Gegenvorschlag aus.
Der Entscheid der Stimmberechtigten sorgt dafür, dass das heutige Verkehrsregime der Begegnungszone bestehen bleibt. Zukünftig wird der Verkehr in der Altstadt gemäss dem Gesamtverkehrskonzept der Stadt Bülach geregelt. Die Altstadt betreffend enthält es verschiedene Ziele und Handlungsfelder. Ein Ziel heisst: Die Altstadt ist autoarm. Ein Handlungsfeld im Zusammenhang mit dem Fussverkehr lautet: Hohe Aufenthaltsqualität. Das bedeutet, dass der Aufenthalt im Zentrum von Bülach für Fussgängerinnen und Fussgängern angenehm sein soll.