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Region Dielsdorf
05.03.2024
05.03.2024 15:49 Uhr

Hausbesitzer kämpfen gegen Totalrevision Nutzungsplanung in Niederhasli

Bild: pd
Sie befürchten einschneidende Beschränkungen vor allem bei den sogenannten Freiflächen. Eine Website will die Bevölkerung aufrütteln und mobilisieren.

Das Schreiben, welches viele Bürgerinnen und Bürger von Niederhasli bekommen haben, hat es in sich. Es geht um "wichtige Infos betreffend der Totalrevision Bau- und Zonenordnung in Niederhasli". 

Die Gemeinde Niederhasli hat anfangs Dezember angekündigt diverse Anpassungen an der heutigen, gültigen Bau- und Zonenordnung (BZO) vorzunehmen. Bis zum 15. März hat die Bevölkerung von Niederhasli die Möglichkeit, sich beim Gemeinderat zu dieser Revision zu Äussern und entsprechend eine Änderung / Anpassung zu verlangen. 

Angst machen den Initianten des Schreibens und der dazugehörenden Website neben vielen Anpassungen und öffentlichen Auflagen wie Baumschutz, Einschränkungen bei
Solaranlagen oder Vermeidung von Steingärten, insbesondere die Anpassung der Freiflächenziffer. Hier vermuten sie besonders einschneidende Beschränkungen. Neu werde nämlich von "Gründflächenziffer" gesprochen. Diese sei aus der Begriffsbereinigung "Freiflächenziffer" entstanden. 

Dies bedeutete bereits eine versteckte Einschränkung, da heute Parkplatze, Zufahrten etc., die zur Freiflache zählten, mit der neunen BZO nicht mehr als Grünfläche angerechnet werden. Schlimmer sei noch, dass die Prozentzahl von 20% auf 40% erhöht würden. Tiefgaragen, die mit Wiese bedeckt sind, würden also ebenfalls nicht mehr zur Grünfläche gelten, ausser sie weisen eine hohe Erdbeschichtung auf. Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer bedeute dies, dass  die mögliche Bautätigkeit massiv eingeschränkt würde oder bei einer Grünfläche von weniger als 40% schlicht gar nicht mehr möglich wäre.

Eine Erweiterung mit einem Wintergarten oder Pool sei teilweise nicht mehr möglich, ja bereits ein Gartenhaus würde kritisch werden und eine Ersatzbaute könnte ebenfalls eingeschränkt werden, was zu einer deutlichen Wertverminderung führen würde. Dagegen sei sich zu wehren. Bis am 15. März hat die Bevölkerung Zeit sich zu Revision der BZO zu äussern und Anpassungen und Änderungen zu verlangen. 

 

mj