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16.03.2024
15.03.2024 11:38 Uhr

Kein Scherz: Ab 1. April wieder Leinenpflicht für Hunde

Bild: pixabay
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer gilt die alljährliche Leinenpflicht für Hunde.

Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde bei Spazieren und Joggen angeleint sein. Zuwiderhandlugen ziehen eine Ordnungsbusse nach sich.

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Gemäss dem Kantonalen Fischeri-& Jagdverwaltung / Veterinäramt müssen die Wildtiere möglichst gut zu schützen werden. Darum gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpficht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

pw