Der Wolf geht um - auch im Unterland!


Die Unruhe namentlich bei Nutztierhaltern ist im Raum Weinland spürbar, so wurde die entsprechende Bevölkerungsgruppe per SMS vor einem streunenden Wolf gewarnt und die Nutztierhalter angehalten, Ihre Tiere in Ställen unterzubringen.
ZU24.ch hat beim Adjunkt vom Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich, Jürg Zinggeler nachgefragt, wie man mit der Sichtung eines Wolfes in der Region umgeht.
Zinggeler: "Aktiv erfolgen vorerst keine Eingriffe. In erster Priorität wird geschaut, wohin sich das Tier bewegt, welches Bewegungsmuster es an den Tag legt. Zudem wurde vorgestern eine Warn-SMS an die Landwirte herausgegeben"
ZU24.ch: Es gab im letzten und vorletzten Jahr im Unterland Wolf-Sichtungen - könnte es sich beim aktuell gesehenen Tier um das gleiche Exemplar handeln?
Zinggeler: "Das kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Um über diese Frage Sicherheit zu erlangen, müssten DNA-Analysen durchgeführt werden".
ZU24.ch: Muss damit gerechnet werden, dass dieser Wolf auch wieder ins Unterland dringt
Zinggeler: "Ein Wolf kann pro Tag problemlos 60-70km zurücklegen. Es ist also durchaus möglich, dass dieser Wolf auch im Unterland auftauchen könnte. Übrigens wurde ein Wolf gestern Morgen in der Gemeinde Stadel durch eine Wildtierkamera aufgenommen. Ob es sich um den im Weinland gesichteten Wolf handelt oder um ein anderes Exemplar, kann nicht gesagt werden".
ZU24.ch: Wie soll man sich bei einer Wolfssichtung verhalten?
Zinggeler: "Bei einer Wolfssichtung möglichst ruhig bleiben. Wenn möglich, eine Foto erstellen. Bewegt sich das Tier auf den Menschen zu, mit Gesten auf sich aufmerksam machen. Wenn dies nichts nützt laut rufen und sich zurückziehen. Aber gesunde Wölfe greifen keine Menschen an".
ZU24.ch: Gibt es Hinweise über ein Wolfsrudel im Kanton Zürich oder im Unterland?

Zinggeler: "Von einer Rudelbildung ist uns nichts bekannt".
ZU24.ch: Wie werden Nutztierhalter weiter informiert und würde der Wolf, wenn er Nutztiere reisst geschossen?
Zinggeler: "Nutztierhalter werden über die oben erwähnte Wolfs-SMS informiert. Ein Abschuss kommt nur nach Erreichen der in Art. 9bis der eidg. Jagdverordnung in Frage (Anm. der Red. Art. 9bis der eidg. Jagdverordnung: Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht) vorgegebenen Bedingungen in Frage oder wenn eine Gefährdung für Menschen bestehen würde (z.B. Wolf in Siedlung).