Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpficht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässigabgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.
Leinenpflicht für Hunde ab 1. April


Der "Waldrand" bezieht sich auf das Gebiet bis zu einer Entfernung von 50 Metern vom Wald. Die Länge der Leine ist nicht festgelegt. Es gibt Ausnahmen, bei denen keine Leinenpflicht besteht, wie für Jagd-, Rettungs- und Diensthunde während ihres Einsatzes oder ihrer Ausbildung. Jagdhunde werden von jagdberechtigten Personen geführt, Rettungshunde benötigen eine Bestätigung von anerkannten Rettungsorganisationen, und Diensthunde gehören zu den Streitkräften, der Polizei und dem Grenzwachtkorps. In eingezäunten Bereichen, die sicher sind, besteht keine Leinenpflicht. Verstöße gegen diese Regeln können mit einer Ordnungsbusse von CHF 60 geahndet werden, wobei Polizei, Wildhüter, jagdliche Revieraufsicht und Naturschutz- und Reservatsaufsicht befugt sind, Bußgelder zu verhängen.