Das Bundesgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die neue Verordnung des Kantons Zürich zur Hundehalterausbildung nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit verstößt. Diese Verordnung, die im Februar 2019 vom Stimmvolk beschlossen wurde, schreibt vor, dass Anbieter von Hundekursen bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen. Die alten Bewilligungen zur Durchführung von Hundehalterkursen sind nicht mehr gültig, da die neuen Bestimmungen höhere Anforderungen an die Ausbildnerinnen und Ausbildner stellen. Das Bundesgericht betont, dass die Sicherstellung eines guten Ausbildungsniveaus im öffentlichen Interesse liegt und durch einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet wird. Anbieter von Hundekursen müssen eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren, was angesichts fehlender anderer Ausbildungsverpflichtungen zumutbar ist. Die Gebühr für diese Prüfung beträgt maximal 1500 Franken.
Region
04.04.2024
Anbieter von Hundekursen im Kanton Zürich müssen Prüfung ablegen

Im Kanton Zürich gelten für die Anbieter obligatorischer Hundekurse einheitliche Voraussetzungen. (Themenbild)
Bild:
KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Anbieter von obligatorischen Hundehalterkursen im Kanton Zürich müssen zwingend eine theoretische und praktische Prüfung bestehen, bevor sie eine Bewilligung erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von 14 Kursanbietern abgewiesen, welche sich gegen die neue Hundeverordnung richtete.