Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Region Dielsdorf
19.04.2024
19.04.2024 05:24 Uhr

Dielsdorf rüstet sich weiter gegen Hochwasser

Bild: Müller Ingenieure
Weil die Eindolung des Hinterdorfbaches zu klein für ein Hochwasser ist, wird nun ein Abflusskorridor in der Hinterdorfstrasse erstellt.

Wir erinnern uns: Nach einem heftigen Gewitter am 30. Mai 2018 wurden innerhalb von weniger als einer Stunde 84 Millimeter Niederschlag registriert. In der Folge wurden grosse Teile des Siedlungsgebietes von Dielsdorf durch ausufernde Bäche und anfallendes Oberflächenwasser überschwemmt. Dielsdorf hat reagiert und mit baulichen Massnahmen für den Schutz der Quartiere gesorgt. Auch beim Hinterdorfbach. Dieser wurde eingedolt. Diese Eindolung ist aber für ein heftiges Hochwasser zu klein. 

Der Gemeinderat hat darum den Auftrag zur Ausarbeitung eines Abflusskorridors in der Hinterdorfstrasse erteilt. Im Zuge der Strassensanierung soll die Strassenoberfläche so gestaltet werden, dass oberflächlich abfliessendes Wasser möglichst schadlos durch das Hinterdorf abgeleitet werden kann. Hierfür sieht das Projekt ein Strassenquergefälle von 4% zur Strassenmitte vor. Das Oberflächenwasser wird so auf den Fussweg «Hinter dem Löwen» und weiter in Richtung Einlaufbauwerk vor dem Bahnübergang geleitet.

Die Strasse liegt in der Kernzone und ist von ortsbaulich bedeutenden Bauten und Anlagen umgeben. Um diesem wichtigen Raum mehr Beachtung zu schenken und eine bessere Gesamtwirkung von Strassenraum und Bebauung zu erzielen, wird der Abschnitt mit verschiedenen Gestaltungselementen aufgewertet. Die heutige Strassengeometrie bleibt überwiegend bestehen.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 29. April 2024 und dauern bis Ende September.

Die Bauarbeiten werden in 2 Hauptetappen ausgeführt. Die jeweilige Etappe ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. Gestartet wird am unteren Ende des Bauperimeters. Die Zufaht in den Wingertliweg wird nur während dem Bau der Einmündung gesperrt. Wo möglich bleiben private Zufahrten mit Einschränkungen aufrechterhalten. Im unmittelbaren Baubereich sind Zufahrten nicht möglich. Der Zugang für Fussgänger zu den Liegenschaften ist immer gewährleistet.

mj