Seit März 2021 sitzt Stadtpräsident Mark Eberli im Verwaltungsrat der Spital Bülach AG. Gemäss den derzeitigen Statuten sind 2 bis 3 VR-Mitglieder als Vertreter der Aktionärsgemeinden vorgesehen; wobei die Standortgemeinde, sprich Bülach, einen festen Sitz hat. Mit der Änderung des Aktiengesetzes per 1. Januar 2023 ist die Sptial Bülach AG verpflichtet, ihre Statuen dem Gesetz entsprechend anzupassen. In diesen Anpassungen will die Spital Bülach AG den Verwaltungsratssitz der Stadt Bülach neu vergeben.
Auf Anfrage von zu24 begründet die Spital Bülach AG diesen Änderungs-Wunsch mit der aktuellen Entwicklung im Spitalumfeld. Diese zeige, dass, um eine gute Governance sicherzustellen, die qualitativ fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrates für den Unternehmenserfolg ein entscheidender Faktor sei. "Der Verwaltungsrat ist der Meinung, dass dies wichtiger ist als Grösse der Gemeinde oder andere Standortfaktoren," teilt das Spital auf Anfrage mit. Sprich: Stadtpräsident Eberli soll im Verwaltungsrat einer Person Platz machen, die einen entsprechenden beruflichen Rucksack mitbringt und sich in Spitalfragen auskennt. Anders sieht dies der Bülacher Stadtrat. Er lehnt die geplante Statuten-Änderung der Spital Bülach AG ab. Bülach soll als Standort-Gemeinde weiterhin einen fixen Sitz im Verwaltungsrat der Spital Bülach AG haben. Der Stadtrat begründet seinen Entscheid damit, dass das Spital Bülach als Arbeitgeber am Standort wichtig ist und mit der anstehenden Bau-Planung.
Die Spital Bülach AG meint gegenüber zu24: "Das Spital hat den Gemeinderat der Stadt Bülach vorab informiert und nimmt seine Antwort zur Kenntnis. Stadtpräsident Mark Eberli wird weiterhin im Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Deshalb ändert sich an der Vertretung der Stadt Bülach zur Zeit nichts. Über die Statutenänderung entscheidet nicht der Verwaltungsrat des Spitals Bülach, sondern die Generalversammlung." Die nächste Generalversammlung ist am 23. Juni.