Bereits am 15. Februar 2024 erliess die Kantonspolizei Zürich die nötigen Verkehrsanordnungen für diese Zonen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 28. Februar 2024.
Nach dem Ablauf der Einspruchsfrist bestätigte die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich am 11. April 2024, dass keine Einsprüche vorliegen und die Regelungen rechtskräftig sind.
Die Auftragsvergabe zur Realisierung der Zonen erfolgte am 26. April 2024 an die Karl Morf AG. Im Mai 2024 führten die Verantwortlichen eine Begehung durch, um die genauen Positionen für die Verkehrssignale und Markierungen zu bestimmen.
Der Beginn der Installationsarbeiten ist von den Lieferzeiten der benötigten Materialien abhängig, doch es wird erwartet, dass die Umsetzung bis zum angegebenen Termin abgeschlossen sein wird.
Trotz nochmaliger Bitte um Beibehaltung der Fussgängerstreifen auf der Länggenstrasse und auf der Dorfstrasse beim Steingässli ist die Kantonspolizei bei ihrer ablehnenden Einschätzung geblieben. Einzige Ausnahme: Jener auf der Dorfstrasse beim Haldensteig. Dieser kann trotz Tempo 30 Zone bleiben.