Wir befinden uns im Jahre 2024 n.Chr. Der ganze Bezirk Bülach leidet bald unter der Grossbaustelle Hardwald. Der ganze Bezirk Bülach? Nein! Eine kleine 2000 Seelen-Gemeinde namens Hochfelden schützt sich mit Fahrverboten vor zu erwartendem Mehr- bzw. Schleichverkehr. Ein entsprechender Bericht auf zueriunterland24.ch hat in den sozialen Medien den Tenor provoziert: "Logisch, alle wollen profitieren, aber niemand will den Mehrverkehr durch die eigene Gemeinde haben".
Die Fahrverbote dauern vom 3. Juni 2024 bis 30. September 2026 und betreffen folgende Strecken:
Schachenstrasse, Abschnitt Schachemerstrasse (Gemeindegrenze Glattfelden) bis Forsthausstrasse. Haslistrasse, Abschnitt Haustrasse bis Lochacherstrasse. Nöschikerrainstrasse, Abschnitt Herrenwisstrasse bis Schachenstrasse. Übergstrasse, Abschnitt Stadlerstrasse bis Willenhofstrasse.
Zueriunterland24.ch hat Beatrice Wüthrich, Gemeindeschreiberin von Hochfelden mit dem Unmut ob dieser Massnahme konfrontiert.
zu24.ch Hat Hochfelden den Entscheid für die Fahrverbote mit anderen Gemeinden abgesprochen und koordiniert?
Beatrice Wüthrich: Was die Schachen-, Nöschikerrain- und die Haslistrasse betrifft, wurde der Entscheid mit der betroffenen Nachbargemeinde Glattfelden abgesprochen. Die Übergstrasse liegt ausschliesslich auf Hochfelder Gemeindegebiet, weshalb diese Verkehrsanordnung nicht mit anderen Gemeinden abgesprochen wurde. Selbstverständlich wurden jedoch die Nachbargemeinden mittels Beschlusses informiert. Die Verkehrsanordnungen wurden vor allem aus Sicherheitsgründen erlassen. Die betroffenen Strassen sind weder für hohe Verkehrsfrequenzen noch für Gegenverkehr ausgebaut.
Ist man in Hochfelden nicht bereit, auch die negativen Begleiterscheinungen des Hardwald-Ausbaus mitzutragen?
Mit der Kantonsstrasse (Stadlerstrasse), welche mitten durch Hochfelden führt und bereits heute viel Verkehr aufweist, ist die Gemeinde Hochfelden stark belastet. Mit der Sperrung des Hardwaldes dürfte der Verkehr zudem auch auf dieser Strecke massiv zunehmen.
Können Fahrverbote überhaupt auf Gemeinde-Ebene beschlossen werden?
Für vorübergehende Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen ist gemäss § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung (KSigV) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Gemeindebehörde zuständig. Da die Verkehrsanordnung länger als 60 Tage dauert, ist eine amtliche Publikation nach § 7 Abs. 2 KSiGV erforderlich, weshalb Rechtsmittel gegen diese Anordnung erhoben werden kann.
Rechnet Hochfelden mit Anfeindungen von anderen Gemeinden bzw. der Bevölkerung von anderen Gemeinden?
Das ist durchaus denkbar, aber das liegt in der Natur der Sache. «Allen Leuten recht getan….». Die Aufgabe des Gemeinderats Hochfelden ist es jedoch primär für seine Einwohnerinnen und Einwohner da zu sein, wozu eben auch unpopuläre Entscheidungen zulasten anderer Personen gehören.
Tempo 30 auf der Jakobstalstrasse und Im Jakobstal
Neben den Fahrverboten hat der Gemeinderat Hochfelden eine Temporeduktion auf 30 km/h auf der Jakobstalstrasse und Im Jakobstal verfügt. Voraussichtliche Dauer der Verkehrsanordnung: 3. Juni 2024 bis 30. September 2026.