Auf Anfrage von zu24.ch teilt die Gemeinde Rafz mit, dass die Pachtländer frei würden, weil Pächter in Pension gingen oder weil der Landwirtschaftsbetrieb aufgegeben und eingestellt werde.
Interessenten müssen sich schriftlich bis zum 30. Juni 2024 bei der Gemeindeverwaltung Rafz bewerben. Dabei sollten sie die Art und Fläche des aktuell bewirtschafteten Landes (Spezialkulturen, Acker-, Wies- oder Rebland) angeben. Bewerbungen können per E-Mail an immobilien@rafz.ch oder per Post an die Gemeindeverwaltung Rafz gesendet werden.
Vergabekriterien im Überblick
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Betriebsstruktur und -größe
- Fläche des bereits gepachteten Gemeindelandes (Acker-, Wies- und Rebland)
- Erfüllung der Bestimmungen zur Berechtigung für Direktzahlungen
- Keine Berücksichtigung bei Eigenlandverpachtungen im gleichen Betriebszweig oder Zweckentfremdung
- Abtausch mit einem anderen Landwirt zur Bewirtschaftung ist erlaubt
- Allgemeine Kooperationsbereitschaft des Pächters oder der Pächterin
- Zivilrechtlicher Wohnsitz und Steuerpflicht in der Gemeinde
- Erwerbssituation (wie viel arbeitet der/die Bewerbende auswärts)
- Familiensituation (alleinstehend, wie ist die Nachfolge geregelt)
- Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung von Neophyten und Unkraut auf dem Pachtland
- Verfügbare Grundstücke
Folgende Grundstücke stehen zur Pacht bereit:
Kat.-Nr. 4859 229a und Kat.-Nr. 5764 111a: Ackerland im Gebiet Rütenen (194a Ackerland und 35a Hecke). Die Hecke muss vom Pächter fachgerecht gepflegt werden.
Kat.-Nr. 6975 200a und Kat.-Nr. 6975 95a: Wiesland im Gebiet Bleiki, südlich.
Ackerland im Gebiet Im Hard: (163a Ackerland, 14a ext. Wiese und 23a Hecke). Auch hier ist eine fachgerechte Pflege der Hecke erforderlich.
Ackerland im Gebiet Im Hard, erster Teil westlich.
Hier geht es zu genauen Informationen zu den Grundstücken.