Anlässlich eines Workshops mit der Bevölkerung im Jahr 2022 hat sich ein klares Stimmungsbild gezeigt. Das alte Gemeindehaus soll nicht verkauft werden, aber auch eine umfassende Sanierung ohne ein klares Nutzungskonzept wurde nicht befürwortet. Seither ist die Aufnahmequote von Asylsuchenden stetig gestiegen und die bisherigen Unterbringungskapazitäten reichen nicht mehr aus. Der Gemeinderat hat daher verschiedene Optionen für zusätzliche Unterbringungsplätze geprüft und ist zum Schluss gelangt, dass die Umnutzung des 1. OG's im alten Gemeindehaus, welche bisher als Wohnung diente, die beste Lösung ist. Für den Umbau wird der Gemeindeversammlung am 20. Juni 2024 ein Verpflichtungskredit zur Genehmigung unterbreitet. Alle Details zum Projekt und den getätigten Abklärungen können der online Aktenauflage oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Da sich das alte Gemeindehaus im Inventar der kommunalen Denkmalschutzobjekte befindet, wurde zudem eine Schutzabklärung in Auftrag gegeben und ein Schutzvertrag ausgearbeitet. Dieser definiert den Schutzumfang des Gebäudes und des sich daneben befindenden "Wöschhüüsli's". Der Vertrag und die dazugehörenden Unterlagen liegen während den nächsten 30 Tagen öffentlich auf.