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Region Bülach
01.06.2024

Bülacher «Behördenschreck» verliert doppelt

Bild: mj
André Bürgi reichte beim Bezirksrat zwei Beschwerden gegen die Stadt Bülach und den Verein bülachSTADT ein. Beide haben keinen Erfolg.

Am 29. Februar hatte Bürgi zwei Beschwerden eingereicht. Die erste richtete sich gegen den Vereinsnamen bülachSTADT, da er diesen zu leicht mit der Stadt Bülach verwechselt sah. Die zweite Beschwerde betraf die Stadt selbst, konkret die auf den Stelen rund um die Bülacher Altstadt angebrachten Logos des Vereins. Bürgi meinte, der Verein werde von der Stadt bevorzugt.

Doch dann wurde es still. Weder von der Stadt Bülach noch vom Verein bülachSTADT oder von Bürgi gab es eine Reaktion. Auf Anfrage der Stadtblatt-App von Andreas Nievergelt teilte die Stadt Bülach per Mail mit: «Der Bezirksrat hat der obgenannten Aufsichtsbeschwerde mit Beschluss vom 13. März 2023 keine Folge gegeben.» Weitere Nachfragen brachten schliesslich das Urteil zum Vorschein.

Im Urteil des Bezirksrats steht: «Der Verein bülachSTADT ist im Zentrum von Bülach, hauptsächlich in der Altstadt, tätig und betreibt ein Citymarketing. Es ist nachvollziehbar, dass dieser Verein - anders als andere Vereine - sein Logo auf den Eingangstafeln in die Altstadt anbringen durfte.»

Zur Frage der Ungleichbehandlung der Vereine meinte der Bezirksrat: «Eine absolute Gleichbehandlung aller Vereine kann nicht gefordert werden; vielmehr sind die Vereine nach ihren Bedürfnissen und ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu unterstützen. Beispielsweise unterstützt die Stadt Bülach Sportvereine durch Beratung, Koordination, Infrastrukturleistungen und finanzielle Beiträge. Eine unzulässige Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich, weshalb der Aufsichtsbeschwerde nicht stattgegeben wird.»

Auch im Namensstreit war das Urteil zu Ungunsten von Bürgi: «Das Namensrecht ist zivilrechtlicher Natur, und der Bezirksrat ist hierfür nicht zuständig. Nach Art. 29 Abs. 2 ZGB ist zudem nur die Trägerin des Namens, hier die Stadt Bülach, zur Geltendmachung der Rechte an ihrem Namen befugt. Auf die Beschwerde ist daher nicht einzutreten.»

André Bürgi hatte somit mit beiden Beschwerden keinen Erfolg. «Den Bescheid zum Thema Logo auf den Stelen habe ich erwartet. Ein Gericht würde möglicherweise anders urteilen», sagte er auf Anfrage der Stadtblatt App. «Beim Namen des Vereins bülachSTADT war mir nicht bewusst, dass der Bezirksrat nicht zuständig ist. Sobald ich wieder Kapazität habe, werde ich beide Themen nochmals angehen.»

 

mj