Am 4. Juni 2024 hat der Gemeinderat von Kloten der umfassenden Überarbeitung des kommunalen Richtplans, der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sowie der Einführung der Sonderbauvorschriften «Steinacker» mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.
Diese Beschlüsse beinhalten zahlreiche Maßnahmen, um die Stadt Kloten für die kommenden 20 Jahre zu stärken und das Steinacker-Quartier weiterzuentwickeln. Die Bedeutung dieses Entscheids ist daher besonders hoch, und der Stadtrat zeigt sich sehr zufrieden mit der breiten, parteiübergreifenden Unterstützung aus dem Parlament.
Die Umwandlung des Steinacker-Quartiers von einem reinen Gewerbegebiet in ein gemischtes Nutzungsgebiet bringt folgende Vorteile mit sich:
- Die Schaffung dringend benötigten Wohnraums wird zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen. Dabei werden 20% der Wohnungen zu Kostenmietpreisen und 30% als Familienwohnungen angeboten, was den Verdichtungsdruck auf bestehende Quartiere mindert.
- Dank der neuen Hauptveloverbindung, der Verlängerung der Glattalbahn und der Nähe der Wohnorte zu Arbeitsplätzen wird der Verkehr auf den Straßen reduziert.
- Das Quartier wird grün und biodivers gestaltet, mit neuen Parks, Plätzen sowie Spiel- und Freizeitflächen.
- Durch das Bevölkerungswachstum und den Zuzug neuer Betriebe wird die finanzielle Grundlage der Stadt Kloten diversifiziert.
- Die bestehenden und zukünftigen Unternehmen profitieren von den Aufwertungen und den neuen Möglichkeiten.
- Ein beträchtlicher Teil der öffentlichen Investitionen in das Quartier wird durch die erhobene Mehrwertabgabe finanziert.
Wie die Stadt Kloten in Ihrer Medienmitteilung schreibe sei es noch ein langer Weg, bis die ersten Gebäude im Steinacker fertiggestellt sind. Mit dem Beschluss des Gemeinderats ist ein wichtiger Schritt getan. Nach Ablauf der Referendumsfrist werden die Vorlagen zur Prüfung an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) und anschließend zur Genehmigung an den Regierungsrat weitergeleitet.