Das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund, erlassen vom Gemeinderat der Gemeinde Winkel, basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des kantonalen Datenschutzgesetzes von Zürich und der Polizeiverordnung der Gemeinde. Es regelt die Installation und Nutzung von Videoüberwachungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen und zielt darauf ab, den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten und Personen sowie Eigentum zu schützen. Die Anbringung und Auswertung der Überwachungsanlagen obliegen dem Gemeinderat, wobei Datenschutz und Verhältnismäßigkeit wichtige Rollen spielen.
Die Überwachung ist zeitlich und räumlich auf die notwendigen Bereiche beschränkt, und private Bereiche sind ohne explizite Zustimmung ausgenommen. Die Überwachung kann in Echtzeit oder durch nachträgliche Auswertung der Aufnahmen erfolgen. Videoaufzeichnungen werden nach spätestens 100 Tagen gelöscht, es sei denn, sie werden für rechtliche Verfahren benötigt. Zugriff auf die Daten haben ausschließlich autorisierte Mitarbeiter und technisches Personal, und es bestehen strenge Vorgaben für die Datensicherheit und -weitergabe.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Videoüberwachungsanlagen öffentlich kenntlich zu machen und eine Liste der Überwachungsstandorte zugänglich zu halten. Das Reglement tritt am 1. August 2024 in Kraft, falls innerhalb von 30 Tagen keine Einsprachen eingereicht werden.