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21.06.2024

Kloten: Jetzt fliegt auch der Japankäfer in der Flughafenstadt

Bild: Kanton Zürich
Wegen des Käferflugs gelten ab sofort verschärfte Massnahmen.

Ab sofort gilt: Bewässerungsverbot und kein Grünguttransport

Die Flugzeit der Japankäfer hat begonnen. Sie fliegen aus dem Boden, fressen über 400 Pflanzenarten und paaren sich. Die Weibchen legen ihre Eier in feuchten Wiesen oder Rasen ab. Deshalb ist es im gesamten Stadtgebiet von Kloten ab sofort verboten, Rasen und Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen in Gärten und auf Balkonen ist erlaubt, wenn dort keine Gräser wachsen. Das Verbot gilt bis Ende September.

Verbreitung durch Pflanzen- und Bodenmaterial vorbeugen

Japankäfer können ins Grüngut gelangen. Daher darf bis Ende September kein Grüngut aus Kloten heraus transportiert werden. Es bleibt verboten, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten zu entfernen. Dies gilt auch für die umliegenden Gemeinden. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist erlaubt.

Lockfläche und Netzfallen zur Tilgung

Eine Lockfläche bei der Sportanlage Stighag wird bewässert, um die Japankäferweibchen zur Eiablage anzulocken. Diese Fläche wird im Herbst bearbeitet, um alle Käferlarven zu vernichten. Zusätzlich werden Fallen mit Lockstoff und insektizidbehandeltem Netz eingesetzt.

Einschätzung zur Population noch nicht möglich

Wie sich die Japankäferpopulation entwickelt, wird erst im Sommer klar. Der Bund wird dann entscheiden, ob weitere Massnahmen nötig sind. Ein Einsatz von Insektizid auf den Wirtspflanzen ist nicht ausgeschlossen.

Tilgung als Ziel, um Millionenschäden zu verhindern

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Pflanzenarten, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen und Zierpflanzen. Die potenziellen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Das Ziel des Bundes ist, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist.

 

pw