Der Regierungsrat hat neue Richtplaneinträge für Windenergie-Eignungsgebiete und Wasserkraftnutzung zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Diese Maßnahmen sollen die lokale Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen steigern, um Klimaschutz und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem wird eine Vorlage zur Verfahrensbeschleunigung vorgelegt.
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz soll die einheimische, erneuerbare Stromproduktion im Kanton Zürich ausgebaut werden, insbesondere durch Windenergie. Diese ist klimaneutral, unbegrenzt verfügbar und produziert zwei Drittel ihrer Energie im Winter, was sie zur idealen Ergänzung von Photovoltaik und Wasserkraft macht.
Kanton Zürich plant Windenergie-Ausbau
Der Kanton Zürich schafft die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie und schlägt Eignungsgebiete für Windkraft im kantonalen Richtplan vor. Dies folgt dem Auftrag der nationalen Energiestrategie 2050, der 2017 vom Stimmvolk angenommen wurde.
Die Baudirektion hat 46 potenzielle Gebiete identifiziert und deren Eignung in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund überprüft. Sechs weitere Gebiete wurden hinzugefügt, sodass insgesamt 52 Potenzialgebiete abgewogen wurden. Der Regierungsrat schlägt 20 dieser Gebiete als sehr geeignet für den Richtplaneintrag vor, während 15 weitere als Zwischenergebnisse eingetragen werden, da noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Richtplanentwurf liegt bis 31. Oktober öffentlich auf, und alle Interessierten können sich dazu äussern. Das Ergebnis dieser öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für den anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat, der abschliessend über den Eintrag entscheidet.
Beschleunigtes Verfahren für Windenergieanlagen
Grosse Windenergieanlagen sind von kantonalem Interesse und können nur in im Richtplan eingetragenen Eignungsgebieten entstehen. Projekte müssen ein umfangreiches Bewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Um das Verfahren zu beschleunigen, schlägt der Regierungsrat ein kantonales Plangenehmigungsverfahren vor, ähnlich wie bei Hochwasserschutzprojekten und Kantonsstrassen.
Dieses Verfahren verkürzt den Instanzenweg, ohne die Einspracherechte zu beschneiden. Zudem sind freiwillige Investitionsbeteiligungen für Gemeinden und Zahlungen von Windenergiebetreibern an Gemeinden vorgesehen, um die regionale Akzeptanz und den Nutzen von Windparkprojekten zu erhöhen.
Die Änderungen des kantonalen Energiegesetzes werden zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage in eine Vernehmlassung geschickt.