Die Politischen Gemeinden Bülach, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen, Wil (Kanton Zürich) sowie die Einwohnergemeinden Buchberg und Rüdlingen (Kanton Schaffhausen) bilden unter dem Namen Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) einen Zweckverband. Dieser Zweckverband hat nun über Chlorothalonil und Metolachlor und deren Abbauprodukte im Grund- und Trinkwasser informiert.
In den letzten Jahren standen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wie Chlorothalonil und Metolachlor im Trinkwasser vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Zulassung von Chlorothalonil per 31. Januar 2020 aufgrund neuer Bewertungen entzogen. Diese Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 20. März 2024 bestätigt.
Für Trinkwasser gelten strenge Höchstwerte von 0,1 Mikrogramm pro Liter für diese Stoffe. Das Herbizid S-Metolachlor wird ab dem 1. Juli 2024 verboten, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025. Überschreitungen dieser Höchstwerte bedeuten, dass das Trinkwasser nicht den Anforderungen entspricht, auch wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht. Wasserversorgungen müssen daher Massnahmen zur Reduktion der Rückstände ergreifen und haben dafür zwei Jahre Zeit.
Die GWS führt regelmässig chemische und bakterielle Untersuchungen durch, um die Wasserqualität zu überprüfen. Die bisherigen Proben entsprachen den Anforderungen, abgesehen von einigen Abbauprodukten von Chlorothalonil, die noch nachgewiesen werden.
Um die Verunreinigungen zu reduzieren, hat die GWS Sofortmaßnahmen wie die verstärkte Nutzung von Uferfiltratwasser aus dem Rhein ergriffen. Diese Maßnahmen zeigen bereits eine deutliche Senkung der Rückstandskonzentrationen.
Die GWS steht in engem Austausch mit dem Kantonalen Labor Zürich und den Bundesbehörden, um weitere Maßnahmen zu planen. Die hohe Qualität des Trinkwassers bleibt oberstes Ziel, unterstützt durch das Verbot von Chlorothalonil und bald auch Metolachlor.