Der junge Kantonsrat Martin Neukom kam sah und dozierte. Sichtlich in seinem Element, eloquent, fundiert und überzeugend führte der Grüne Politiker durch seinen Livestream - und sein „Geschäft“.
Zunächst erklärte er, warum man überhaupt Windenergie in den Energiemix integrieren muss, sprich weil im Winter die Sonnenenergie deutlich weniger effizient ist, als im Sommer und im Winter der Wind stärker und regelmässiger weht. Ebenfalls machte er deutlich, dass wir - die Schweiz - nach dem Ende der Kernenergie und mit höheren Engeriebedart (Elektromobilität und elektrisch betriebene Wärmepumpen) Elektrizität an allen Ecken und Enden fehlt - mindestens die Aussage von Neukom.
Was sind Eignungsgebiete?
In der Folge geht der Kantonsrat auf die Kriterien der „Eignungsgebiete“ ein, sprich Orte wo Windkraftwerke viel Ertrag und gute Natur- und Siedlungsverträglichkeit bieten. Schlussendlich sind es 20 Standorte, welche - geht es nach Neukomschen Vorstellung - 530 Gw/a Windstrom produzieren. Anschaulich auf der Folie Präsentiert ist das Strom für 300‘000 Elektrofahrzeuge für jeweils 10‘000 km Fahrt pro Jahr.
Welches sind die nächsten Schritte für die Eignungsgebiete (auch Wasterkingen/Hüntwangen):
Bis am 31. Oktober 2024 liegt die Vorlage öffentlich auf
Bis 2025: Auswertung / Mitwirkungsbericht
Bis 2025: Antrag Regierungsrat an den Kantonsrat
Bis 2026: Beratung und Beschluss Kantonsrat
Ab ca.2027: Projekte Nutzungsplanung/Bewilligung (+UVP)
Damit dieser ambitionierte Zeitplan aufgeht, braucht es eine Verfahrensbeschleunigung, was einer Gesetzesänderung gleichkommt. Im neuen Verfahren könnten deutlich weniger Einsprachen gemacht werden, womit der Realisierungszeitraum eines Windkraftwerkes massiv beschleunigt würde.
Kein Vetorecht für Gemeinden
Da der Entscheid auf kantonaler Ebene fällt, haben die Gemeinden höchstens konsultative Rechte. Die betroffenen Gemeinden haben kein politisches Vetorecht und werden einen Windpark grundsätzlich nicht verhindern können. Komunen dürfen eine Stellungnahme abgeben, werden angehört und sind im Mitwirkungsverfahren eingebunden. Einsprachen sind genauso möglich wie das Nutzen der Rechtsmittel - mehr aber nicht.
Keine Erwähnung einzelner Standorte
Das „Eignungsgebiet“ Wasterkingen / Hüntwangen, wie auch andere Standorte wurden im Stream nicht erwähnt. Neukom wird allerdings an drei verschiedenen Anlässen sein Anliegen persönlich und vor Publikum erklären. Am Samstag, 24. August 2024 tritt Neukom in der Region Winterthur/Weinland auf. Der Ort muss noch bestimmt werden, man muss sich zwingend für den Anlass unter folgendem Link schriftlich anmelden: zh.ch/windenergie.
Bevölkerung sollte wirtschaftlich beteiligt werden
Zum Schluss betont Neukom im Livestream mehrmals, dass die Bevölkerung an den Windparks auch wirtschaftlich beteiligt werden sollen, damit durch finanzielle Anreize die Akzeptanz einer Anlage in einer Komune / bei der Bevölkerung erhöht wird.
Untenstehend der Livestream zum Nachschauen