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12.07.2024

Niederhasli kündigt Aktionärsbindungsvertrag mit der Spital Bülach AG

Bild: Spital Bülach
Der im 2015 abgeschlossene Aktionärsbindungsvertrag wird per Juni 2025 gekündigt. Der Gemeinderat sieht keine Beeinträchtigung in der Einflussnahme auf dem Spital Bülach.

Der im Jahr 2015 abgeschlossene Aktionärbindungsvertrag wird per Juni 2025 gekündigt. Aus Sicht des Gemeinderats wird die Aktienbeteiligung am Spital Bülach lediglich als Finanzinvestition betrachtet, was einen Verkauf dieser Aktien rechtfertigt.

Niederhaslis Kritik an der Spital Bülach AG wegen Zeitpunkt des Erlass des Strategiepapier

Bereits im vergangenen Herbst hat sich der Gemeinderat im Rahmen einer von der Spital Bülach AG zur Diskussion gestellten Eigentümerstrategie intensiv mit der Frage des Erhalts des Aktienpakets auseinandergesetzt. Im Vernehmlassungsverfahren äusserte er sich kritisch zum gewählten Zeitpunkt für den Erlass eines entsprechenden Strategiepapiers. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, den Vertrag ordnungsgemäss zum erstmöglichen Termin im Juni 2025 zu kündigen.

Wert des Aktienpaketes noch nicht ermittelt

Der Aktionärbindungsvertrag wurde im Juni 2015 für eine feste Dauer von zehn Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch um drei Jahre, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Die politische Gemeinde Niederhasli besitzt 18'245 Aktienanteile mit einem vor zehn Jahren geschätzten Wert von rund 1,8 Millionen Franken. Diese Aktienbeteiligung wird aus Sicht des Gemeinderats als Finanzinvestition geführt, weshalb es nicht zwingend nötig ist, daran festzuhalten. Der Einfluss auf das Spital Bülach wird durch den Aktienverkauf weder beeinträchtigt noch beeinflusst. Gemäss Aktionärbindungsvertrag haben die fortsetzungswilligen Aktionäre ein Kaufrecht an den Aktien zu einem noch zu ermittelnden Wert.

 
pw