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25.07.2024
25.07.2024 10:10 Uhr

Wegen 1. August-Feuerwerken gilt am Nationalfeiertag ein ausserordentlicher Flugverkehr

Bild: Flughafen Zürich
Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ausnahmsweise von Norden her auf der Piste 14 oder 16 gelandet.

Wie der Flughafen Zürich mitteilt wird wie in den vergangenen Jahren auch am diesjährigen 1. August, dem Schweizer Nationalfeiertag, die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgrund von Feuerwerken aufgehoben. Gemäss deutscher Verordnung müsste ab 21:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden.

Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet. Landungen erfolgen ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Gestartet wird bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden.

Kurzfristige wetterbedingte Abweichungen sind jederzeit möglich.

pw