Die Gemeinde Eglisau plant eine bemerkenswerte Änderung, die vor allem für die Angehörigen verstorbener Personen spürbare finanzielle Folgen haben wird.
Bisher übernahm die Gemeinde die Kosten für die Verteilung von Beerdigungsanzeigen an alle Haushalte. Diese bisher kostenfreie Dienstleistung soll künftig pauschal mit 500 Franken in Rechnung gestellt werden, unabhängig von der Versandart. Dieser Schritt wurde im August-Mitteilungsblatt angekündigt.
zu24 hat beim zuständigen Gemeinderat Nando Oberli nachgefragt.
zu24: Warum will die Gemeinde den Versand nicht mehr kostenlos machen wie bisher?
Nando Oberli: Der Versand der Todesanzeigen wird von den Eglisauerinnen und Eglisauern immer weniger genutzt. Die meisten Personen sind erstaunt, dass wir diese Dienstleistung kostenlos anbieten, und nutzen dann das Angebot einfach, weil es für sie gratis ist. Es gibt Personen, die das Angebot der Todesanzeigen sehr schätzen, das ist uns bewusst. Es gibt aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bei uns anrufen, weil sie die Todesanzeigen nicht mehr erhalten wollen. Todesanzeigen werden beim Gemeindehaus im Infokasten für alle publiziert. Dieses Angebot ist kostenlos und bleibt bestehen. Der Druck und die Verteilung von Todesanzeigen in alle Haushaltungen ist eine zusätzliche Dienstleistung, die in Anspruch genommen werden kann, aber nicht muss.
zu24: Gehört es nicht zum Service Public, mit dem Versand wirklich alle zu erreichen?
Nando Oberli: Die Gemeinde Eglisau kommt bei Bestattungen für alle nötigen Grundleistungen auf. Als Gemeinde sind wir gemäss § 17 der Bestattungsverordnung verpflichtet, Todesfälle zu publizieren. Dies tut die Gemeinde mittels Anzeige im Infokasten vor dem Gemeindehaus. Der Druck und Versand von Todesanzeigen in alle Haushaltungen ist eine zusätzliche Dienstleistung, die praktisch keine der umliegenden Gemeinden anbietet. Da es in Eglisau Personen gibt, die diese Zusatzdienstleistung sehr schätzen, bieten wir sie weiterhin an, erheben dafür aber in Zukunft eine Pauschale von Fr. 500.–.
zu24: Mit welcher Kalkulation kommt die Gemeinde auf den Betrag von CHF 500.—?
Nando Oberli: Die Pauschale von Fr. 500.– gilt sowohl für den normalen Versand als auch für den Expressversand von Todesanzeigen. Da Todesfälle auch aufs Wochenende fallen können, hat der Gemeinderat für beide Versandarten den gleichen Betrag festgelegt. Der Betrag von Fr. 500.– deckt die Unkosten der Gemeinde weder bei einem normalen Versand noch bei einem Expressversand. Allein der Versand kostet Fr. 450.– (normal) respektive Fr. 1'000.– (express), wobei Druck- und Materialkosten sowie der Arbeitsaufwand nicht miteingerechnet sind. Der Versand von Todesanzeigen bleibt also weiterhin eine von der Gemeinde subventionierte Dienstleistung.
zu24: Gibt es in „Härtefällen“ die Möglichkeit für einen Preisnachlass?
Nando Oberli: In Ausnahmefällen müsste man das individuell anschauen. Doch wie gesagt, wird jeder Todesfall im Infokasten vor dem Gemeindehaus publiziert. Diese Grunddienstleistung bleibt für alle bestehen und ist und bleibt kostenlos.
zu24: Ab wann greift die Massnahme? Ab sofort?
Nando Oberli: Der Beschluss des Gemeinderats wurde am 8. Juli gefasst und ist per 1. September 2024 rechtsgültig.