Eigentlich wollte die SP im Gesetz mehr als nur «Rücksicht auf Vögel bei Neubauten». Sie hatte in einem Minderheitsantrag verlangt, dass «Gefahren für Vögel vermieden» werden müssen, diese schärfere Formulierung hätte auch bestehende Bauten eingeschlossen.
«Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube im Glas», sagte Theres Agosti (SP, Turbenthal). Es sei besser, den Vogelschutz jetzt in dieser Form im Gesetz zu verankern als am Schluss gar nichts zu haben. Nun betrifft die neue Regelung lediglich Neubauten.
Der Rat wird die Vorlage in einer der kommenden Sitzungen in zweiter Lesung beraten. Jedes Jahr sterben in der Schweiz schätzungsweise drei Millionen Vögel, weil sie in Fensterscheiben und verspiegelte Fassaden fliegen.