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Region Bülach
23.10.2024
23.10.2024 16:32 Uhr

"No go" für Hängebrücke über den Rhein bei der Tössegg

Bild: Googel Maps
Aufgund von "schweren Beeinträchtigungen der Schutzwerte" wird das Projekt einer Hängebrücke, welche Eglisau mit Buchberg verbunden hätte nicht weiterverfolgt.

Das Projekt der Hängebrücke in der Tössegg, das Wanderern eine Rheinquerung ermöglichen sollte, wird nach sechs Jahren Planung eingestellt. Die Idee wurde ursprünglich von der IG Pilgersteg Tössegg im Mai 2018 vorgestellt. Diese basierte auf einem historischen Fussweg, der um 1850 die Gemeinden Eglisau und Buchberg miteinander verband. Die Gemeinden und die Kantone Zürich und Schaffhausen standen dem Vorschlag offen gegenüber und beauftragten eine Machbarkeitsstudie. In dieser wurden neben der von der IG vorgeschlagenen Hängebrücke noch sechs weitere Haupt- und zwei Untervarianten geprüft. Letztendlich wurde aus technischen und ökologischen Gründen nur eine Hängebrücke für Fussgänger weiterverfolgt.

Obwohl sich bereits in der Machbarkeitsstudie Schwierigkeiten abzeichneten, entschieden sich die vier Projektpartner, die zwei vielversprechendsten Varianten weiter zu untersuchen. Die kantonalen Fachämter und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) wurden zur Prüfung herangezogen. Beide Institutionen brachten erhebliche Bedenken vor, insbesondere da die Landschaft der Tössegg ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung ist. Der Bau einer Hängebrücke würde laut ENHK zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Schutzwerte führen. Neue Zugangswege und eine stärkere Nutzung der Landschaft, besonders durch vermehrte Besucher, würden den Naturschutz ebenfalls negativ beeinflussen.

Die ENHK argumentierte, dass das Projekt nur dann realisierbar wäre, wenn es nationale Interessen von mindestens gleichem oder höherem Wert als der Landschaftsschutz erfüllen würde. Da dies nicht der Fall war und auch die kantonalen Stellen ähnliche Einwände erhoben, entschieden die Gemeinden Eglisau und Buchberg, das Projekt schlussendlich nicht weiterzuverfolgen. Die Hürden im Natur- und Landschaftsschutz waren zu hoch, um die Umsetzung der Hängebrücke in der Tössegg zu rechtfertigen.

 
pw