Ab November 2025 bietet der Kanton Zürich ein 24-Stunden-Beratungsangebot per Telefon für Gewaltopfer an. Der Regierungsrat hat die «Opferberatung Zürich» beauftragt, eine dreistellige, rund um die Uhr erreichbare Nummer zu betreiben. Dies erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die eine solche Beratungsnummer verlangt.
Die Schweiz verfügt derzeit über keine landesweite kostenlose Hotline für Gewaltopfer, jedoch soll ab November 2025 eine schweizweite dreistellige Nummer eingeführt werden. Der Kanton Zürich hat die «Opferberatung Zürich» aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dieser Aufgabe betraut.
Das Ziel ist es, Gewaltopfern den Zugang zu schneller und passender Unterstützung zu erleichtern. Über die neue zentrale Telefonnummer können Betroffene Erstauskünfte erhalten und bei Bedarf an spezialisierte Beratungsstellen weitervermittelt werden. In Notfällen wird die Beratungsstelle sofort eine Krisenintervention einleiten.
Damit die Nummer eingeführt werden kann, muss der Bundesrat noch eine Verordnungsänderung bis Mitte 2025 beschliessen.